Eine tolle Nachricht hatte heute die Tagesschau: Der BGH hat entschieden, dass der Käufer eines Gebrauchtwagens sein Geld zurückbekommen kann, wenn sich innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf herausstellt, dass der Wagen einen Defekt hat. Es sei denn, der Händler kann nachweisen, dass dieser Defekt beim Kauf noch nicht vorlag.
Zugegeben, richtig überraschend kommt dieses Urteil nicht. Schließlich kann man dieses Ergebnis schon seit schlanken fünfeinhalb Jahren der gesetzlichen Regelung zum Verbrauchsgüterkauf entnehmen. In dem heutigen Urteil hat sich der BGH deshalb auch nur mit einer Spezialfrage der Auslegung dieses § 476 BGB beschäftigt, wobei sogar aus der Pressemitteilung des BGH hervorgeht, dass der BGH dazu heute eigentlich nichts Neues gesagt, sondern seine bisherige Rechtsprechung nur wiederholt hat.
Aber gut, vielleicht ist heute so wenig passiert, dass die 15 Minuten Tagesschau nicht voll geworden wären, wenn man auf diese Meldung verzichtet hättet. Aber da wäre es wenigstens nett gewesen, wenn noch irgendwo ausdrücklich erwähnt worden wäre, dass das nicht gilt, wenn man den Wagen von einem Privatmann kauft. Ich sehe vor meinem geistigen Auge nämlich schon unzählige wutschnaubende Herren, die die Vorbesitzer ihrer Gebrauchtwagen erregt anbrüllen, der Riewa aus der Tagesschau hätte gesagt, er könnte sein Geld zurückverlangen...
baltasar
Ich habs im Radio gehört. Ist dann überhaupt noch möglich ein gebrauchtes Auto loszuwerden. Die Dinger, als ich spreche hier von rostigen Polos und so, haben doch eh alle zwei Monate ne Macke. Wenn dann jetzt jeder wieder zum Verkäufer rennen kann, naja ich weiß nicht, ich hab aber auch keine Ahnung, nur ne Meinung